{"id":1017,"date":"2015-08-12T11:43:39","date_gmt":"2015-08-12T09:43:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.jkg-bruchsal.de\/wordpress\/?page_id=1017"},"modified":"2015-09-21T21:30:07","modified_gmt":"2015-09-21T19:30:07","slug":"notengebung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jkg-bruchsal.de\/?page_id=1017","title":{"rendered":"Notengebung"},"content":{"rendered":"<div class=\"row\">\n<div class=\"col-md-6\">\n    <a class=\"btn btn-primary\" style=\"float:left;\" href=\"https:\/\/www.jkg-bruchsal.de\/?page_id=1015\"><span class=\"hidden-xs\"><< Lehrpl\u00e4ne<\/span><i class=\"glyphicon glyphicon-arrow-left visible-xs\"><\/i><\/a>\n  <\/div>\n<div class=\"col-md-6\">\n    <a class=\"btn btn-primary\" style=\"float:right;\" href=\"https:\/\/www.jkg-bruchsal.de\/?page_id=1019\"><span class=\"hidden-xs\">GFS >><\/span><i class=\"glyphicon glyphicon-arrow-right visible-xs\"><\/i><\/a>\n  <\/div>\n<\/div>\n<h3><a name=\"Notenbildung und Transparenz\"><\/a>Notenbildung und Transparenz<\/h3>\n<h4>1. Vorbemerkung<\/h4>\n<p>Noten helfen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, ihre Schw\u00e4chen und St\u00e4rken wahr zunehmen und so ein realistisches Selbstbild aufzubauen. Noten gew\u00f6hnen auch an Leistungsvergleiche.<\/p>\n<p>Gute Noten k\u00f6nnen dazu motivieren, den Erfolg zu halten oder auszubauen, schlechte Noten sollen dazu motivieren, die vorhandenen Defizite auszugleichen.<\/p>\n<p>Noten in Verhalten und Mitarbeit dienen explizit der Beurteilung des Verhaltens und der Mitarbeit im Unterricht und im au\u00dferunterrichtlichen Bereich.<\/p>\n<p>Noten als Instrument der Disziplinierung einzusetzen, ist p\u00e4dagogisch problematisch und zu vermeiden. Mangelnde Disziplin f\u00fchrt jedoch in der Regel zu Leistungsausf\u00e4llen, was schlechtere Noten zur Folge hat.<\/p>\n<p>Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind \u00fcber die Leistungen ihrer Kinder zu informieren. Dies geschieht durch die Halbjahresinformation und das Zeugnis am Ende eines Schuljahres. Beide geben Anlass zur R\u00fccksprache mit der Schule und zur verst\u00e4rkten Unterst\u00fctzung des Lernens.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Jahres werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten von ihren Kindern \u00fcber die Ergebnisse der Klassenarbeiten bzw. Klausuren und andere Einzelnoten unterrichtet. Ggf. kann die Kenntnisnahme der Eltern durch eine Unterschrift in einem Klassenarbeitsheft eingefordert werden.<\/p>\n<p>Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind fr\u00fchzeitig und umfassend \u00fcber Probleme jeglicher Art ihrer Kinder zu unterrichten, ggf. schriftlich.<\/p>\n<p><\/br><\/p>\n<h4>2. Rechtliche Grundlage der Notenbildung<\/h4>\n<p>Rechtliche Grundlage der Notenbildung ist die Notenbildungsverordnung. \u00a77 beinhaltet die Feststellung von Sch\u00fclerleistungen (NVO \u00a77, Feststellung von Sch\u00fclerleistungen):<\/p>\n<ol>\n  <em><\/p>\n<li>Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Sch\u00fcler in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, m\u00fcndliche, praktische bzw. sonstige Leistungen). Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten). Der Fachlehrer hat zu Beginn seines Unterrichts bekannt zu geben, wie er in der Regel die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird. Dabei ist klarzulegen, was zu den praktischen bzw. sonstigen Leistungen gez\u00e4hlt wird.<\/li>\n<li>Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine p\u00e4dagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Sch\u00fcler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.<\/li>\n<li>Die allgemeinen f\u00fcr die Bewertung in den F\u00e4chern ma\u00dfgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Sch\u00fclern und auf Befragen den Erziehungsberechtigten darzulegen.<\/li>\n<li>Der Fachlehrer hat dem Sch\u00fcler auf Befragen den Stand seiner m\u00fcndlichen und praktischen Leistungen anzugeben. Nimmt er eine besondere Pr\u00fcfung vor, hat er dem Sch\u00fcler die Note bekannt zu geben.<\/li>\n<p><\/em>\n<\/ol>\n<p>\u00a79 besch\u00e4ftigt sich mit schriftlichen Arbeiten (NVO \u00a79, Klassenarbeiten, schriftliche Wiederholungsarbeiten, GFS):<\/p>\n<ol>\n  <em><\/p>\n<li value=\"2\">In den Kernf\u00e4chern ist eine Mindestzahl von vier Klassenarbeiten pro Schuljahr vorge-schrieben. Darunter muss in Deutsch in den Klassen 5 \u2013 7 mindestens ein Diktat sein. Im Fach Naturwissenschaft und Technik kann eine Klassenarbeit auch durch eine fachprak-tische Arbeit ersetzt werden.<\/li>\n<p><\/em>\n<\/ol>\n<ol>\n  <em><\/p>\n<li value=\"4\">In den \u00fcbrigen F\u00e4chern d\u00fcrfen h\u00f6chstens vier schriftliche Arbeiten im Schuljahr ange-fertigt werden. \u201eSchriftliche Arbeiten\u201c ist dabei ein Rechtsbegriff, der Oberbegriff f\u00fcr Klassen-arbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten aller Art ist. Klassenarbeiten m\u00fcssen in der Regel angek\u00fcndigt sein, schriftliche Wiederholungsarbeiten nicht.<\/li>\n<p><\/em>\n<\/ol>\n<p>Die Verordnung zu den Vergleichsarbeiten wurde bereits mehrfach ge\u00e4ndert. Ab dem Schuljahr 2015\/16 gilt folgende Regelung:  In Klasse 5 wird eine Lernstandserhebung in den F\u00e4chern Deutsch und Mathematik durchgef\u00fchrt, in Klasse 8 wird jeweils eine (VERA-)Arbeit in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache (in der Regel in Englisch, auf Antrag in Franz\u00f6sisch) in einem landeseinheitlich vorgegebenen Zeitfenster  geschrieben. Sie dienen der Feststellung des Lernstandes und werden nicht gewertet.<\/p>\n<ol>\n  <em><\/p>\n<li value=\"5\">Eine Gleichwertige Feststellung von Leistungen (GFS) m\u00fcssen von Klasse 7 an alle Sch\u00fcler pro Schuljahr in einem selbst gew\u00e4hlten Fach (dazu z\u00e4hlen alle in dem Schuljahr unterrichteten F\u00e4cher) durchf\u00fchren. Diese Leistungsfeststellung bezieht sich insbesondere auf schriftliche Hausarbeiten, Jahresarbeiten, Projekte, darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, Referate, m\u00fcndliche, gegebenenfalls auch au\u00dferhalb der stundenplanm\u00e4\u00dfigen Unterrichtszeit terminierte Pr\u00fcfungen oder andere Pr\u00e4sentationen. Die GFS ist in dem Fach, in dem sie erbracht wurde, wie eine zus\u00e4tzliche Klassenarbeit zu werten.<\/li>\n<p><\/em>\n<\/ol>\n<p><b>Bemerkungen:<\/b><br \/>\na) Der Gesetzestext wurde sinnvoll verk\u00fcrzt.<br \/>\nb) \u00a79 NVO findet in der Kursstufe des Gymnasiums keine Anwendung.<\/p>\n<p><\/br><\/p>\n<h4>3. Notenbildung in der Kursstufe<\/h4>\n<p>In der Kursstufe sowie in der Abiturpr\u00fcfung werden die Leistungen mit den herk\u00f6mm-lichen Noten und mit den ihnen zugeordneten Punkten bewertet. Bei der Leistungsbewertung werden die Punkte nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet:<\/p>\n<table class=\"table table-hover table-striped table-bordered table-jkg\">\n<thead>\n<tr>\n<th>Notenpunkte<\/th>\n<th>Note in Worten<\/th>\n<th>Note mit Tendenz<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>15<br \/>14<br \/>13<\/td>\n<td>sehr gut<\/td>\n<td>1+<br \/>1<br \/>1-<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>12<br \/>11<br \/>10<\/td>\n<td>gut<\/td>\n<td>2+<br \/>2<br \/>2-<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>09<br \/>08<br \/>07<\/td>\n<td>befriedigend<\/td>\n<td>3+<br \/>3<br \/>3-<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>06<br \/>05<br \/>04<\/td>\n<td>ausreichend<\/td>\n<td>4+<br \/>4<br \/>4-<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>03<br \/>02<br \/>01<\/td>\n<td>mangelhaft<\/td>\n<td>5+<br \/>5<br \/>5-<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>0<\/td>\n<td>ungen\u00fcgend<\/td>\n<td>6<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Ein Kurs, in dem weniger als f\u00fcnf Punkte erreicht werden, gilt als \u201eunterbelegt\u201c. Maximal 20% der angerechneten Kurse d\u00fcrfen mit weniger als f\u00fcnf Punkten \u201eunterbelegt\u201c sein. Mit der Note \u201eungen\u00fcgend\u201c (0 Punkte) bewertete Kurse gelten als nicht besucht. Sofern damit eine Belegpflicht nicht erf\u00fcllt ist, kann die Sch\u00fclerin bzw. der Sch\u00fcler nicht zur Abiturpr\u00fcfung zugelassen werden.<\/p>\n<p>In den vierst\u00fcndigen Kursen m\u00fcssen in den ersten drei Halbjahren mindestens je zwei Klausuren, im vierten Halbjahr mindestens eine Klausur geschrieben werden. <\/p>\n<p>Im Fach Sport sind in den vierst\u00fcndigen Kursen in den ersten beiden Halbjahren zusammen mindestens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr mindestens eine Klausur) und im dritten und vierten Halbjahr mindestens je eine Klausur zu schreiben. In den zweist\u00fcndigen Kursen (au\u00dfer im Fach Sport) ist in jedem Halbjahr mindestens eine Klausur pro Fach zu schreiben.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Klausuren sind gleichwertige Feststellungen von Sch\u00fclerleistungen (GFS) vorgesehen, die wie eine Klausur gewertet werden. M\u00f6glich sind:<\/p>\n<ul>\n<li>schriftliche Hausarbeiten<\/li>\n<li>Projekte (darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich)<\/li>\n<li>Referate<\/li>\n<li>m\u00fcndliche Pr\u00fcfungen<\/li>\n<li>andere Pr\u00e4sentationen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Laufe der Kursstufe sind die Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler zu drei solcher Leistungen in verschiedenen F\u00e4chern seiner bzw. ihrer Wahl verpflichtet, eine zus\u00e4tzliche GFS kann freiwillig in einem weiteren Fach erbracht werden. Dies geschieht in Absprache mit den Fachlehrkr\u00e4ften und unter Ber\u00fccksichtigung der schulischen Gepflogenheiten. Au\u00dferdem k\u00f6nnen \u00fcberdurchschnittliche Leistungen in den Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im Fach Musik und in Schulsportwettbewerben im Fach Sport bei der Leistungsbewertung in den Kursen auf Antrag mit ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Die so gen. besondere Lernleistung kann ebenfalls angerechnet werden. Dies kann die Teilnahme am Seminarkurs oder eine dem oberstufen- und abiturgerechten Anforderungsprofil entsprechende, geeignete Arbeit aus einem Wettbewerb oder einem Sch\u00fclerstudium sein. Die Schule ordnet die besondere Lernleistung einem der drei Aufgabenfelder zu. Bei der Teilnahme am Seminarkurs werden die Punkte f\u00fcr die beiden halbj\u00e4hrigen Kurse zur H\u00e4lfte, das Kolloquium und die Dokumentation zu je einem Viertel gewertet. Beitr\u00e4ge aus Wettbewerben oder einem Sch\u00fclerstudium werden von den Fachlehrkr\u00e4ften bewertet. Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erhalten f\u00fcr jedes Halbjahr ein Zeugnis \u00fcber die in den einzelnen Kursen erreichten Leistungen. Diese schlie\u00dfen in den ersten beiden Halbjahren auch Bewertungen \u00fcber das Verhalten und die Mitarbeit ein.<\/p>\n<p><\/br><\/p>\n<h4>4. Beschl\u00fcsse der Fachkonferenzen zur Notenbildung<\/h4>\n<p>Die Fachkonferenzen erarbeiten im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeiten Empfehlungen zur Notenbildung, insbesondere zur Gewichtung der schriftlichen, m\u00fcndlichen und sonsti-gen Leistungen der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler. Die Lehrkr\u00e4fte legen im Rahmen dieser Vorgaben und unter Ausnutzung ihres Ermessensspielraums eine verbindliche Regelung zu Beginn des Schuljahres fest. Sie teilen diese Regelung den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern und dem Klassenleitungsteam  mit. Das Team sammelt die Informationen und gibt sie im Rahmen des ersten Elternabends in schriftlicher Form an die Eltern weiter. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorgaben der Fachschaften zur Notengebung Empfehlungen sind. Abweichungen sind ggf. sinnvoll und notwendig und m\u00fcssen im Sinne der Transparenz der jeweiligen Klasse begr\u00fcndet mitgeteilt werden. Die jeweiligen fachspezifischen Vorgaben bzgl. der Zahl der Klassenarbeiten, der Gewichtung schriftlich : m\u00fcndlich und weitere fachbezogene M\u00f6glichkeiten der Leistungsbeurteilung erhalten die Eltern im Sekretariat der Schule.<\/p>\n<p><\/br><\/p>\n<h4>5. Die Note als p\u00e4dagogische Gesamtnote<\/h4>\n<p>Eine (Gesamt-)Note ist nicht automatisch das arithmetisches Mittel der verschiedenen schriftlichen, m\u00fcndlichen und anderen Einzelnoten. Eine (Gesamt-)Note wird auch nach p\u00e4dagogischen Gesichtspunkten vergeben, wobei zum Beispiel die Leistungsentwicklung der j\u00fcngsten Zeit einflie\u00dfen kann. Die Lehrkraft besitzt auch bei der Notengebung einen Ermessensspielraum.<\/p>\n<p><\/br><br \/>\n<em>Bruchsal, den 21. April 2015<br \/>\nQuelle: Protokoll zur GesamtlehrerInnenkonferenz vom 21.04.2015<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>> Notenbildung und Transparenz 1. Vorbemerkung Noten helfen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern, ihre Schw\u00e4chen und St\u00e4rken wahr zunehmen und so ein realistisches Selbstbild aufzubauen. Noten gew\u00f6hnen auch an Leistungsvergleiche. Gute Noten k\u00f6nnen dazu motivieren, den Erfolg zu halten oder auszubauen, schlechte Noten sollen dazu motivieren, die vorhandenen Defizite auszugleichen. 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