GFS | Justus-Knecht-Gymnasium Bruchsal

GFS



Allgemeines

Bitte beachten Sie: Im Schuljahr 20/21 gelten Bestimmungen, die von der Darstellung auf dieser Seite abweichen. Das Klassenlehrerteam und die Tutoren geben Auskunft über die besonderen Regelungen 20/21.

In vielen Berufszweigen und im Studium werden zunehmend Präsentationen gefordert. Um als Schule diesem Umstand gerecht werden zu können, soll die herkömmliche Leistungsbewertung in Form von Klassenarbeiten durch weitere und offenere Formen der Leistungsbeurteilung ergänzt werden, durch eine „Gleichwertige Feststellung von SchülerInnenleistungen“ (GFS).

Während der Gesetzgeber die Anzahl der GFS genau festschreibt, ist jede Schule gehalten, eigenständig funktionierende Modelle als Teil des Schulprofils zu entwerfen. Wünschenswert ist hierbei unseres Erachtens die Hinführung zur Abiturprüfungsform, der Präsentationsprüfung.

Um die Leistungsmaßstäbe für Schülerinnen und Schülern (und deren Eltern) transparent zu machen, geben sich die am JKG unterrichtenden Lehrkräfte folgenden verbindlichen Rahmen. Die Vorgaben stehen unter der Überschrift:

„Regeln steuern, entlasten und sichern!
Voraussetzung: Sie sind transparent, eindeutig und für alle gleich!“

Im Einzelnen gelten folgende Vorgaben:



Art und Umfang

Die GFS kann eine schriftliche Hausarbeit, eine Jahresarbeit, eine Projektdokumentation, eine experimentelle Arbeit insb. im naturwissenschaftlichen Bereich, ein Referat oder eine Präsentation sein (Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 17. Februar 2011). Die GFS besteht in der Regel aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, je nach Fach und Erfordernis.

In den Klassen 7 bis10 im achtjährigen Bildungsgang und in den Klassen 7 bis 11 im neunjährigen Bildungsgang führen die GFS zur GFS in der Kursstufe hin (formaler Aufbau; Recherche; inhaltliche Gliederung; Zitation; Bibliographierung; Bewertung).

Der schriftliche Teil kann aus einer längeren Dokumentation (je nach Klassenstufe 2 bis 5 Seiten, bei einer reinen Hausarbeit ggf. auch mehr) oder aus einem ausführlichen Handout (1 bis maximal 2 Seiten) bestehen. Beide Formen der Dokumentation gilt es gleichermaßen zu fördern.

Die Präsentation erfolgt im Unterricht oder im Rahmen eines Kolloquiums, bei dem möglichst eine weitere Fachlehrkraft anwesend ist. Der jeweilige Umfang ergibt sich aus dem Alter der Schülerinnen und Schüler und der Klassenstufe.

Teamarbeiten sind grundsätzlich zulässig, jedoch keine „Teamnote“. Die Einzelleistungen müssen eindeutig bewertet und benotet werden.



Anzahl

Die Fachlehrkraft weist zu Beginn des Schuljahres auf die Möglichkeit hin, eine GFS zu halten, und gibt die Verfahrensweise und die Bewertungskriterien bekannt. Beispiele für Themen oder eine Übersicht über mögliche Themen sind erwünscht.

In den Kernfächern sollte jede Lehrkraft bis zu sechs, in den so gen. Nebenfächern bis zu vier GFS je Schuljahr anbieten und betreuen (GLK-Beschluss vom 26.10.2004).

Alle Schülerinnen und Schüler sollen von Klasse 7 bis Klasse 10 bzw. 11 in unterschiedlichen Fächer eine GFS halten. Ein Fach sollte sich nicht – zumindest nicht mehrfach – wiederholen.

Das Thema der GFS soll einen Lehrplanbezug aufweisen. Es ist eher eng und problemorientiert zu wählen. In den Klassenstufen 7 und 8 wird eine stimmige Reproduktion der Quellen erwartet, in den Klassenstufen 9 und 10 ein Transfer und ggf. eine begründete persönliche Stellungnahme, jeweils in Abhängigkeit vom Thema.

Die Fachlehrkraft trägt das Thema der GFS in die vom Klassenleitungsteam vorbereitete Liste im Klassenbuch ein und bestätigt mit seinem Handzeichen die Absprache mit dem Schüler bzw. der Schülerin.

Das Klassenleitungsteam kontrolliert bis zu den Herbstferien, dass alle Schüler bzw. Schülerinnen ihre GFS mit einer Fachlehrkraft vereinbart haben.



Vorbereitung

Die Themen werden zwischen Schüler/Schülerin und Fachlehrer/Fachlehrerin abgesprochen.

Die Vorbereitung einer GFS durch den Schüler bzw. die Schülerin sollte den zeitlichen Rahmen für die Vorbereitung einer Klassenarbeit nicht überschreiten.

Der Termin, an dem die GFS gehalten werden soll, ist mindestens eine Woche vorher bekannt zu geben.

Die Schülerinnen und Schüler kümmern sich in Absprache mit der Fachlehrkraft um die technischen Rahmenbedingungen.

Vollständige Literatur- bzw. Internetbezugsangaben sind selbstverständlich, d.h. die (Informations-) Quellen sind angeben, Zitate sind zu kennzeichnen. Die Fachlehrkräfte stimmen die gewünschte Praxis mit den Schülerinnen und Schülern ab und die Lehrkräfte der Methoden-Projektstunde in Klasse 7 führen die üblichen Zitierregeln ein. Auch hierbei soll eine altersgemäße Hinführung zur GFS in der Kursstufe erfolgen.

Als Quelle ist mindestens ein Buch unerlässlich. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Bibliotheksarbeit anzuhalten. Dazu sollte im Vorfeld und begleitend ihre Bibliothekskompetenz erarbeitet und gefestigt werden. Ergänzend kann das Internet genutzt werden.



Durchführung

Der schriftliche Teil der GFS wird in der Regel vor der Präsentation vorgelegt und von der Fachlehrkraft durchgesehen. Die Fachlehrkraft weist insb. auf inhaltliche Fehler hin.

Der zeitliche Rahmen einer Präsentation liegt in den Klassen 7 und 8 bei 10 bis 20 Minuten, in den Klassen 9 und 10 bei 15 bis 25 Minuten.

Auch in der Unter- und Mittelstufe sollen Schülerinnen und Schüler dazu ermutigt werden, die Ergebnissicherung über Tafelanschriebe und Hefteinträge (z.B. in Klasse 7/8 Skizzen, Quizfragen, … ) vorzunehmen. Der Medieneinsatz zur Erarbeitung, zur Sicherung der Ergebnisse und zur Visualisierung sollte weniger aufwändig als in der Kursstufe gestaltet sein. Entscheidender als der umfangreiche Einsatz von Medien ist die gute Aufbereitung und Wiedergabe des Themas.



Bewertung

Der Rahmen für die Bewertung und Benotung einer GFS wird den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld bekannt gegeben. Die Vergleichbarkeit der zu erbringenden Leistung und die Notentransparenz müssen gewährleistet sein.

Die Bewertung einer GFS in der Kursstufe berücksichtigt sowohl den Inhalt als auch die Art und die Form der Präsentation. Eine inhaltlich nahezu perfekte GFS, die äußerst schlecht präsentiert wurde, kann nicht mit weniger als 09 Notenpunkten (befriedigend) bewertet werden. Der Inhalt ist entscheidend. Dies gilt auch im umgekehrten Fall: Eine inhaltlich mangelhafte oder ungenügende Präsentation kann in der Gesamtbewertung nicht mit mehr als 04 Noten-punkten bewertet werden (Keine Form ohne Inhalt).

Eine GFS ersetzt keine Klassenarbeit. Sie zählt als weitere Klassenarbeit, ist ihr also „gleichwertig“. Sollte festgestellt werden, dass es sich bei der GFS um ein Plagiat handelt, so ist die GFS mit 00 Notenpunkten (oder der Note ungenügend) zu bewerten.



Vorgaben einzelner Fächer und Abteilungen

Weitere fachspezifische Vorgaben der Fachschaften können teilweise auf den entsprechenden Seiten der Homepage eingesehen werden.



Bruchsal, den 21. April 2015
Quelle: Protokoll der GesamtlehrerInnenkonferenz vom 21.04.2015


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