Schulordnung | Justus-Knecht-Gymnasium Bruchsal

Schulordnung


Schulordnung des Justus-Knecht-Gymnasiums

(Stand: September 2024)

Schule ist ein Ort des Lernens und Arbeitens und der Gemeinschaft. Hier verbringen wir einen beträchtlichen Teil unseres Lebens. Damit bei uns eine Atmosphäre herrscht, in der sich alle wohlfühlen können, gibt sich das JKG folgende Regeln:


Allgemeine Regeln auf dem Schulgelände

Der Schulhof dient der Erholung, er ist kein Parkplatz. Für Fahrräder gibt es einen überdachten Stellplatz im Osthof, für PKW mit Ausnahmegenehmigung zwei markierte Stellplätze im Westhof. Während der Pausen gilt ein absolutes Fahrverbot.

Auf dem Schulgelände gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Für bestimmte Schulveranstaltungen können Sonderregeln gelten.

Die Achtung der Persönlichkeitsrechte des Anderen, seiner Würde, seiner Gesundheit und seines Eigentums ist unverhandelbar. Deshalb unterbleibt alles, was anderen Menschen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen kann. Gefährliche Gegenstände bleiben zuhause.

Der Respekt vor fremdem Eigentum gilt auch für die Räumlichkeiten, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände der Schule.

In die Schule mitgebrachte persönliche Gegenstände oder Wertsachen können leicht verlorengehen oder beschädigt werden. Da die Schule hierfür keine Verantwortung übernehmen kann, bleiben sie am besten zuhause.


Vor, während und nach dem Unterricht

Vor Beginn des Unterrichts können sich die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und in ihren Klassenzimmern aufhalten.

Nach der letzten Stunde wird aufgeräumt und aufgestuhlt. Nach Unterrichtsschluss stehen den Schülerinnen und Schülern die Nischen auf allen Fluren des Hauptgebäudes zur Verfügung.

In der Zeit zwischen zwei Stunden sowie in der ersten großen Pause können die Schülerinnen und Schüler im Gebäude bleiben (z.B. um sich auf den nächsten Unterricht vorzubereiten oder um den Klassenraum zu wechseln).

Zu Beginn der Stunde nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Plätze ein und bereiten ihr Unterrichtsmaterial vor. Falls fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft eingetroffen ist, kommt die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher zum Sekretariat.

Die Unterrichtszeiten sind im Läuteplan festgelegt. Auf einen Gong wird absichtlich verzichtet. Pausen in Doppelstunden sind flexibel gestaltbar, dürfen aber andere Lerngruppen nicht stören.

Während der großen Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 das Schulgebäude. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer der vierten Stunde schließen die Klassenzimmer ab. Bei angekündigten Regenpausen gilt dies nicht.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 dürfen das Schulgelände während der Pause oder in Freistunden nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe sowie der Klassen 10 und 11 gelten dagegen in unterrichtsfreien Phasen als auf eigene Verantwortung entlassen.


Nutzung digitaler Endgeräte

Digitale Endgeräte prägen zunehmend unser aller Leben. In der Schule wird ein verantwortungsvoller Umgang mit ihnen über die (Schul-) Jahre hinweg altersgerecht eingeübt. Am JKG geschieht dies im verpflichtenden Basiskurs Medienbildung, in verschiedenen Workshops zur Medienbildung sowie in vielen konkreten Unterrichtssituationen.

Die Schulordnung unterscheidet daher zwischen jüngeren und älteren Schülerinnen und Schülern. Während für die Klassen 5 bis 9 die Nutzung digitaler Endgeräte weiterhin verboten bleibt (Schutzraum), wird sie ab Klasse 10 freigegeben (Freiraum). Schutzraum und Freiraum lassen sich in der Schulwirklichkeit räumlich nicht perfekt voneinander abgrenzen; hier braucht es Kompromissbereitschaft.

Im Unterricht:

Klassen 5-9: Die Verwendung digitaler Endgeräte ist in den Klassen 5-9 nicht erlaubt; die Lehrkräfte definieren zeitlich begrenzte Ausnahmen.

Ab Klasse 10: Die Verwendung digitaler Endgeräte im Unterricht und für schulische Zwecke ist erlaubt; die Lehrkräfte definieren Ausnahmen aus pädagogischen Gründen. Die Nutzung von Seiten der Schülerinnen und Schüler bleibt freiwillig.

Außerhalb des Unterrichts (Freistunden, Pausen):

Klassen 5-9: Die Verwendung digitaler Endgeräte ist nicht erlaubt; die Lehrkräfte definieren Ausnahmen.

Ab Klasse 10: Die Verwendung digitaler Endgeräte für schulische Zwecke außerhalb des Unterrichts ist zum Schutz der jüngeren Schülerinnen und Schüler ausschließlich am Campus, auf dem Schulhof vor dem Haupteingang sowie im Bereich der 400er-Räume erlaubt.

Das Recht am eigenen Bild ist aus guten Gründen streng geschützt. Selbst zu schulischen Zwecken sind deshalb Foto-, Ton- und Videoaufnahmen aller Art nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der aufzunehmenden Person gestattet.


Geltungsbereich der Schulordnung

Die Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände (Hauptgebäude, Leichtbau, Campus) sowie in den Sportbussen und den Sportstätten.

Bei Verstößen gegen die hier genannten Regeln können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Unabhängig davon gelten die gesetzlichen Bestimmungen z.B. des Schul-, Straf-, Urheber-, Persönlichkeits- und Jugendschutzrechts.

Mit dem Eintritt in unsere Schule erkennen die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten diese Schulordnung ausdrücklich an.


Die Schulordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2024/25 in Kraft.

Bruchsal, im April 2024

Andrea Mutter, OStD‘in



Die Schulordnung zum Download, Version September 2024 (PDF)


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