Schulordnung | Justus-Knecht-Gymnasium Bruchsal

Schulordnung


Schulordnung des Justus-Knecht-Gymnasiums

(Stand: Juli 2022)

Die vorliegende Schulordnung soll das Zusammenleben innerhalb des Schulbereichs in einem geordneten Rahmen gewährleisten und alle am Schulleben beteiligten unterstützen, die Unfall- und Verletzungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Alle sind aufgefordert, sich für die Einhaltung dieser Schulordnung einzusetzen. Die in unserer Gesellschaft allgemein akzeptierten Verhaltensnormen sind auch in der Schule selbstverständlich und müssen an dieser Stelle nicht ausdrücklich genannt werden. Sie schließen insbesondere die Achtung vor dem Anderen, seiner Gesundheit, seiner persönlichen Rechte und seines Eigentums ein.


  1. Allgemeine Anordnungen
    1. Die Nutzung von Fahrzeugen jeder Art ist den Schülerinnen und Schülern im Schulbereich untersagt. Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Während der großen Pause gilt ein allgemeines Fahrverbot für alle.
    2. Der Schulbereich darf während der Unterrichtszeit und der Pausen nicht verlassen werden. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe und der Klassenstufe 11 G9 gelten während unterrichtsfreier Zwischenstunden als entlassen und können damit den Schulbereich auf eigene Verantwortung verlassen.
    3. Im Schulbereich gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot. Über Ausnahmen – z.B. beim Schuljahresabschlussfest – entscheidet die Gesamtlehrerkonferenz. Es ist den Schülerinnen und Schülern nicht gestattet, unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder drogenähnlichen Substanzen den Schulbereich zu betreten und am Unterricht teilzunehmen.
    4. Grundsätzlich ist alles zu unterlassen, was zu Unfällen führen und anderen Schaden zufügen kann.
    5. Fremdes Eigentum ist zu achten. Dies gilt auch und insbesondere für die Räumlichkeiten, die Einrichtungsund Ausstattungsgegenstände der Schule.
    6. Im eigenen Interesse sind Geld und Wertsachen, Kleidungsstücke, Lernmittel u.a. nicht unbeaufsichtigt „herumliegen zu lassen“. Bei Verlust kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden.
    7. Auf dem gesamten Schulbereich ist die Nutzung von Mobiltelefonen (Handys) verboten. Ausnahmen in besonderen Fällen müssen von Lehrkräften ausdrücklich erlaubt und begleitet werden. In gleicher Weise ist die Nutzung elektronischer Unterhaltungsgeräte – sofern sie nicht der Unterrichtsgestaltung dienen – verboten. Das bloße Mitführen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
    8. Ton- und Bildaufnahmen im Schulbereich sind nur mit Zustimmung der Schulleitung gestattet.


  2. Aufenthaltsregelung außerhalb der Unterrichtszeit
    1. Vor Beginn des Unterrichts können sich die Schülerinnen und Schüler in den betreffenden Klassenzimmern aufhalten.
    2. Nach Beendigung des Vormittagsunterrichts können sich die Schülerinnen und Schüler bis zur Abfahrt ihrer Züge bzw. Busse in den vorgesehenen Zimmern aufhalten, ebenso bis 13.45 Uhr alle Schülerinnen und Schüler der Kursstufe.
    3. Auswärtige Schülerinnen und Schüler aus Klassen im Neubau und Schülerinnen und Schüler, die aus zwingenden Gründen über Mittag in der Schule bleiben müssen, erhalten bei Bedarf Aufenthaltsräume zugewiesen. Diese Regelung setzt voraus, dass das Verhalten der Schülerinnen und Schüler gemäß Ziffer 1.5 angemessen ist.


  3. Pausenregelung – zweite große Pause
    1. Zu Beginn der zweiten großen Pause sorgt die unterrichtende Lehrkraft der 4. Stunde dafür, dass in der Regel alle Schülerinnen und Schüler, mit Ausnahme der Klassenordnerinnen und -ordner, den Raum verlassen. Alle Schülerinnen und Schüler begeben sich auf dem kürzesten Weg in den Schulhof bzw. Pausenbereich. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe und der 11. Klassen (G9).
    2. Bei Regen können sich die Schülerinnen und Schüler in den Gängen aufhalten.


  4. Pausenregelung – erste große Pause und kleine Pausen
    1. Während der ersten großen Pause und der kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler im Bereich des Unterrichtsraums bzw. begeben sich auf dem kürzesten Weg zum Unterrichtsraum der nächsten Stunde.
    2. Nach dem Läuten zur nächsten Stunde muss in den Gängen und Zimmern rasch Ruhe eintreten: Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Plätze ein und bereiten ihre Unterrichtsmaterialien vor. Die Tür bleibt bis zum Eintreffen der Lehrkraft geöffnet.
    3. Falls fünf Minuten nach dem Läuten noch keine Lehrkraft eingetroffen ist, kommt die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher zum Lehrerzimmer, gegebenenfalls zum Sekretariat.


  5. Individuelle Pausenregelung bei Doppelstunden
    1. Pausen können aufgrund der Doppelstunden von der normalen Regelung abweichen. Dies liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkräfte, darf jedoch nicht zur Störung des anderen Unterrichts führen. Besuche von Schülerinnen und Schülern in benachbarten Klassen sind nur dann zulässig, wenn deutlich erkennbar ist (z.B. geöffnete Klassenzimmertür), dass in der benachbarten Klasse ebenfalls der Unterricht durch eine Pause unterbrochen ist.


  6. Pausenregelung für den Campus
    1. Im Campus werden die Klassen 5 und 10 in der Regel in Doppelstunden unterrichtet. In der ersten großen Pause suchen die Schülerinnen und Schüler den Pausenbereich im Innenhof auf. Die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer stellen die vorhandenen, zur sportlichen Bewegung anregenden Geräte bereit und sorgen dafür, dass die Geräte zum Ende der Pause wieder aufgeräumt werden.


  7. Haftung für Wertsachen der Schülerinnen und Schüler
    1. Das Mitbringen von Gegenständen in die Schule erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden, wird von der Schule in der Regel kein Ersatz geleistet. Insbesondere zum Sportunterricht sollen keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitgebracht werden, da diese nicht sicher verwahrt werden können bzw. die Schule keine Verantwortung übernimmt.


  8. Geltungsbereich der Schulordnung
    1. Diese Schulordnung gilt im Bereich des Schulgeländes Moltkestraße 33, in den Gebäuden Campus 1 und Campus 6, die für unterrichtliche Zwecke genutzt werden, einschließlich der dazu gehörenden Freiflächen. Sie gilt für Schulangehörige des Justus-Knecht-Gymnasiums ferner in allen Sportstätten, in denen ständig oder zeitweise Unterricht erteilt wird. Darüber hinaus gilt diese Schulordnung für Schulangehörige auch im Bereich der öffentlichen Fläche der Justus-Knecht-Straße zwischen Moltkestraße, Durlacher Straße und Bundesstraße 35.



Die Schulordnung zum Download, Version Juli 2022 (PDF)


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