Religionslehre | Justus-Knecht-Gymnasium Bruchsal

Religionslehre



Herzlich willkommen auf der Seite Fachbereich Religion des Justus-Knecht-Gymnasiums!

Religion ist ein Großthema des 21.Jahrhunderts. Die Vorstellung, dass religiöse Fragen an Bedeutung verlieren und deshalb auch an den Schulen unwichtig werden, hat sich als unzutreffend erwiesen. Der Gedanke, dass gesellschaftliche Modernisierung automatisch eine Entkirchlichung und damit ein Verschwinden religiöser Fragen zu Folge habe, führt in die Irre. Religion ist und bleibt vielmehr eine wichtige Dimension menschlichen Lebens und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Dementsprechend wächst die Bedeutung des Religionsunterrichtes an den Schulen und deshalb wollen wir Ihnen/Euch auf den folgenden Seiten unsere Arbeit vorstellen.



Bildungsstandards Religion

Bildungsplan Evangelische Religionslehre 2016 (externer Link)
Bildungsplan Katholische Religionslehre 2016 (externer Link)
Methodencurriculum des JKG >>



Fragen zum Religionsunterricht

1. Muss mein Kind am Religionsunterricht teilnehmen?

Der Religionsunterricht ist ein ordentliches Lehrfach (d.h.Pflichtfach) an öffentlichen Schulen. Es besteht die grundsätzliche Verpflichtung für den Schüler zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses. Abmeldung ist jedoch möglich.

2. Kann mein Kind am Religionsunterricht teilnehmen, auch wenn es nicht getauft ist?

Nach Absprache mit dem Fachlehrer kann ein Kind auch am Religionsunterricht teilnehmen, das nicht getauft ist und dessen Eltern keine Kirchenmitglieder sind (bitte bereits bei der Anmeldung Wunsch zur Teilnahme angeben!)

3. Kann mein Kind am Religionsunterricht ohne Note freiwillig teilnehmen?

Wenn ein Kind am Religionsunterricht teilnimmt, dann erhält es auch eine Note und hat die Regeln dort zu beachten.

4. Kann mein Kind aus dem Religionsunterricht austreten?

Religionsunterricht ist für die Angehörigen der jeweiligen Religionsgemeinschaft ein Pflichtfach. Wenn Sie nicht daran teilnehmen wollen, müssen Sie sich abmelden. SchülerInnen können ab Eintritt Ihrer Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren selbst über Ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Vorher entscheiden Ihre Eltern oder die sonst Erziehungsberechtigten darüber. Ab 12 Jahren dürfen SchülerInnen jedoch nicht gegen Ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können Ihre Eltern Sie nicht mehr gegen Ihren Willen abmelden. Eine erneute Anmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule zum nächsten Schulhalbjahr berücksichtigen.

5. Gibt es als Alternative das Fach „Ethik“ am JKG?

Unsere Schule bietet ab Klasse 7 das Pflichtfach Ethik an. Daran müssen SchülerInnen teilnehmen, wenn Sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen.

6. Gibt es Formen der konfessionellen Kooperation am JKG?

Ja, das Neigungsfach Religion, die Gottesdienste und die Fachschaftsarbeit werden in ökumenischer Gemeinschaft durchgeführt.



Siehe auch: 10 Thesen des Rates der EKD (externer Link)


GFS-Kriterien

GFS-Kriterien in den Fachbereichen katholische und evangelische Religion (PDF)



Stellungnahme der Kirchen

Evangelische Kirche: Publikationen der EKD (externer Link)
Katholische Kirche: Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg (externer Link)



Links

Evangelische Kirche in Deutschland (externer Link)
Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg (externer Link)
Deutsche Bischofskonferenz (externer Link)
Kultusministerkonferenz (externer Link)
Religionspädagogisches Institut (externer Link)


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